Zwieseler Fink

Vergabe des Wanderpreises
„Zwieseler Jugendfink“

 

1. Bewerbung

Die Volksmusikpfleger aller Landkreise in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz werden gebeten, nach Möglichkeit bis 30. September 2023 mindestens eine jugendliche Volksmusik- oder Volkssängergruppe aus ihrem Landkreis für die Teilnahme an den „Zwieseler Volksmusiktagen 2023“ zu benennen. Der Arbeitskreis „Zwieseler Fink“ bittet im jährlichen Wechsel um eine Musik- bzw. Gesangsgruppe (vgl. Anschreiben). Darüber hinaus können sich die Gruppen auch selbst beim Arbeitskreis „Zwieseler Fink“ anmelden.

2. Voraussetzung

Teilnehmen können Gruppen, deren Mitglieder überwiegend das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierbei legt die Jury ein besonderes Augenmerk auf altersgemäßes Können. Den Volksmusikpflegern steht es frei, einen Schwerpunkt bei ihrer Auswahl zu setzen (z.B.: das Ensemble spielt Volksmusik / singt Volkslieder nach tradierter Art; besitzt für ihr Alter eine beachtliche musikalische Reife; macht jugendlichen Elan hörbar; ...). Die ausgewählte Gruppe soll in diesem Jahr den jeweiligen Landkreis vertreten und als dessen musikalischer Botschafter in Zwiesel auftreten. Das Ensemble wird gebeten, sich am 4.11.2023 aktiv bei den „Zwieseler Volksmusiktagen 2023“ mit ihrem Sing- und Musiziergut einzubringen.

3. Zwieseler Fink

Alle von den Volksmusikpflegern der Landkreise gemeldeten Volksmusikgruppen erhalten aufgrund der Entsendung und für ihre Teilnahme einen Ehrenpreis zugesprochen. Die selbst angemeldeten Gruppen können ebenfalls einen Ehrenpreis erhalten, sofern sich die Jury nicht ausdrücklich dagegen entscheidet. Eine Fachjury entscheidet aufgrund der Ergebnisse des Vorspiels von mind. 4-5 Stücken und eines anschließenden Beratungsgespräches, welcher Gruppe in diesem Jahr der Wanderpreis „Zwieseler Jugendfink“ verliehen wird.
Der Wanderpreisträger ist aufgerufen, einen Finkeneinstand (in der Regel Sänger- und Musikantentreffen) auszurichten. Im Verlauf dieser Veranstaltung erfolgt eine offizielle Übergabe des Wanderpreises durch den Bürgermeister der Stadt Zwiesel an den jeweiligen Bürgermeister der Preisträgergruppe.
Der Finkeneinstand soll die Bevölkerung auf den Finkengewinn eines Ensembles aus ihrer Stadt/Gemeinde bzw. ihres Landkreises aufmerksam machen, auf die besondere Qualität des Ensembles hinweisen und die Wanderpreisträger ermuntern, selbst Veranstaltungen auszurichten.

4. Anmeldeformalitäten

Nach Möglichkeit sollte anhand des beiliegenden Meldebogens eine sorgfältige Beschreibung der Gruppe und ihrer volksmusikalischen Leistungen erbracht werden. Die Jury bittet zudem, der Anmeldung möglichst Notenmaterial beizulegen.

In der Vergangenheit sind vermehrt Fragen zur Definition „traditionelles Liedgut / echte Volksmusik“ aufgetreten. Sollten Sie hierzu ebenfalls Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir geben Ihnen jederzeit gerne Auskunft.